Obwohl 2013 auf Betreiben des Bürgermeisters vom Gemeinderat weiträumig geschlossene Bebauung verordnet wurde, genehmigt der selbe Bürgermeister in diesen Bereichen nun Bauwerke in offener Bauweise. Was steckt dahinter?
In der offenen Bauweise muss zum Nachbargrundstück ein Abstand eingehalten werden, der so genannte „Bauwich“. Dieser muß laut NÖ Bauordnung die halbe Gebäudehöhe, mindestens aber 3 Meter betragen. Bei der geschlossenen Bebauung werden die Häuser Mauer an Mauer und ohne Abstand zum Nachbargrundstück errichtet. Das ermöglicht eine dichtere Bebauung, mehr Häuser auf dem selben Raum. Durch die geschlossene Front zur Straße hin entsteht eine Trennung zwischen privatem und öffentlichem Raum. Der Lärm der Straße „bleibt im öffentlichen Bereich“.
Wenn aber in einem Gebiet, in dem zuvor die offene Bauweise praktiziert wurde, über Nacht die geschlossene Bauweise verordnet wird, dann birgt das ein großes Konfliktpotential. Denn dann kann es sein, dass ein Nachbar vor sein Fenster, das 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt steht, nun eine 8 Meter hohe Wand gepflanzt bekommt.
Als nun 2013 entlang der Bockfließerstraße geschlossene Bebauung verordnet werden sollte, hatte der Gemeinderat die Vor- und Nachteile dieser Änderung abzuwägen. Entlang der Straße konnte man argumentieren, dass eine geschlossene Bebauung den doch nicht unbeträchtlichen Straßenlärm der Bockfließerstraße auf der täglich 7.000 Autos unterwegs sind abschirmt. In der Beschlußvorlage liest sich das so:
Nachdem die Bevölkerung die entlang der Bockfließerstraße wohnt durch den Lärm des Verkehrs belastet ist soll dieser durch die Schließung der vorderen Gebäudefront die Möglichkeit gegeben werden ruhigere Gartenbereiche zu schaffen.
Doch auch in der Beschlußvorlage wird nicht argumentiert die geschlossene Bauweise auf die Parallelstraßen Viktor-Adler-Gasse, Sebastian-Kneipp-Gasse, Imkerweg und Ziehrergasse auszudehnen. Denn das macht wirklich keinen Sinn. Diese Straßen sind Siedlungsstraßen mit geringem Verkehrsaufkommen. Die vorherrschende Bebauung in diesem Bereich ist die offene bzw. in seltenen Fällen die gekoppelte. Wozu also auf geschlossene umstellen?
Trotz dieser Argumente, die wir bereits vor drei Jahren ins Treffen geführt hatten, hat sich der ÖVP dominierte Gemeinderat nicht davon abhalten lassen die geschlossene Bauweise für die gesamten Straßengevierte einschließlich der Parallelstraßen zu beschließen. (Siehe Plan: die dunkelbraunen Bereiche kennzeichnen die beschlossene geschlossene Bauweise)
Umso verwunderlicher ist es, dass nun Bauten genehmigt werden, die unzweifelhaft der verordneten Bauweise widersprechen. Hier von Planlosigkeit zu sprechen ist wohl noch zu tief gegriffen.