Am 1. Juli hat die Bürgermeisterin die Kassenverwalterin gekündigt. Seither ist unklar wer die Kassa führt. Eine Antwort konnte die Bürgermeisterin auch in der letzten Gemeinderatssitzung nicht geben. Warum?
Wenn wir von der Gemeindekasse sprechen, dann ist das gesamte Geldvermögen der Gemeinde gemeint. Das sind derzeit ca € 4.000.000 und die Schulden. Dieses Geld liegt größtenteils auf Konten bei verschiedenen Banken (siehe Rechnungsabschluß). Ein ganz kleiner Teil findet sich in Bargeldhandkassen (ca. € 6.000). Verwaltet wird dieses Geld vom Kassenverwalter.
Zwei Wochen zuvor hat die Stellvertreterin der Kassenverwalterin ihre Funktion zurückgelegt. Als Begründung wurde fehlende Einschulung genannt.
Die Kassengeschäfte und die Buchführung der Gemeinde […] obliegen dem vom Gemeinderat zu bestellenden Kassenverwalter und dem erforderlichenfalls zu bestellenden Vertreter des Kassenverwalters. Mit diesen Aufgaben dürfen nur Bedienstete betraut werden, die fachlich geeignet sind. Der Kassenverwalter und der erforderlichenfalls zu bestellende Vertreter sind dem Gemeinderat unmittelbar verantwortlich. (NÖ Gemeindeordnung §80 Abs 1)
Die Kündigung der Kassenverwalterin erfolgte im Wissen, dass kein Ersatz da war. Dringende Kündigungsgründe, die eine Kündigung unaufschiebbar erscheinen ließen, gab es nicht. Eine Kassenübergabe scheint nicht erfolgt zu sein. Die Bürgermeisterin behauptet das zwar, doch kann sie weder sagen wer die Kassa an wen übergeben hat, noch kann sie ein Übergabeprotokoll vorlegen.
Bei Übergabe/Übernahme der Kassengeschäfte vom Kassenverwalter oder von der Kassenverwalterin an den Stellvertreter oder die Stellvertreterin und umgekehrt ist eine Kassenbestandsaufnahme zu erstellen. Diese ist von den Beteiligten zu unterfertigen. (NÖ Gemeindehaushaltsverordnung §25)
Auch der Prüfungsausschuß hat seinen Anteil an der Misere. Zwar hat am 5. Juli eine unvermutete Prüfung der Kassa stattgefunden, doch wurden nur einige kleine Bargeldkassen gezählt, nicht die Bankkonten geprüft und schon gar nicht die Kassenführung auf ihre rechnerische Richtigkeit geprüft.
(1) Dem Prüfungsausschuß obliegt die Überprüfung der Kassenführung auf ihre rechnerische Richtigkeit und der laufenden Gebarung der Gemeinde einschließlich der Eigenbetriebe auf ihre Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Gesetzmäßigkeit. Zur Gebarung gehören die gesamte Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung der Gemeinde. (2) Die Überprüfung ist mindestens vierteljährlich, davon wenigstens einmal im Jahr unvermutet, sowie bei jedem Wechsel in der Person des Bürgermeisters oder des Kassenverwalters vorzunehmen. (NÖ Gemeindeordnung § 82)
Trotz mehrfacher Aufforderung hat die Vorsitzende des Prüfungsauschusses diese Prüfung nicht nachgeholt. Erst am 13. September sollte wie im Juni avisiert eine Ausschusssitzung stattfinden. Diese war mangels Teilnahme nicht beschlußfähig. Doch auch der Folgesitzung am 18. September blieben die ÖVP-Mandatare (Mayer, Peham, Latschka, Süß) geschlossen fern, brachten sie damit zum Platzen und verhinderten eine Prüfung!
Was will die ÖVP verbergen?
Wie kann es sein, dass die Partei der Bürgermeisterin eine Prüfung verhindern kann? Gibt es da keine Möglichkeit?