Ergänzung zum Tauschvertrag
zwischen der
Stadtgemeinde Deutsch-Wagram
Bahnhofstr. 1a
2232 Deutsch-Wagram
und
Schwarz LiegenschaftsverwertungsgesmbH (FN 284055d)
Arndtstraße 40
2232 Deutsch-Wagram
betreffend die Flächen auf den Liegenschaften Grst. 2062, EZ 1717, KG 06031 Deutsch-Wagram (derzeitiger Eigentümer: Schwarz Liegenschaftsver-wertungsgesmbH) und Grst. 4/1, EZ 1, KG 06031 Deutsch-Wagram (derzeitiger Eigentümer: Stadtgemeinde Deutsch-Wagram). Der Tausch basiert auf dem Vermessungsplan von DI Karl Schweinhammer zu G.Z. 7628.
Es findet ein Austausch dieser beiden Liegenschaften zwischen obgenannten Vertragspartnern statt, dies ohne weitere Zuzahlungen.
Dazu wird vereinbart, dass von der Schwarz LiegenschaftsverwertungsgesmbH alle erforderlichen Straßenbaumaßnahmen – siehe unten – entsprechend dem Plan von DI Erich Lust sowie allfälliger weiterer erforderlicher verkehrstechnischer Gutachten auf eigene Kosten durchgeführt werden.
Seitens der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram werden anteilig Kosten in Höhe von maximal € 35.000,- ausschließlich für die Sanierung der Fahrbahn in der Sachenklemme übernommen. Für alle weiteren Arbeiten erfolgt keine anteilige Kostenübernahme der Stadtgemeinde. Darüber hinaus sind die Gesamtkosten der Stadtgemeinde mit obgenannten Betrag begrenzt, sodass eine Erhöhung in keinem Fall möglich ist.
Jedwede übersteigende Kosten sind von der Schwarz LiegenschaftsverwertungsgesmbH zu tragen. Dies ungeachtet der tatsächlich entstehenden Höhe, da zum derzeitigen Zeitpunkt die genaue Höhe nicht bestimmbar ist.
Die Straßenbaumaßnahmen haben jedenfalls zu umfassen:
– Herstellung eines Gehsteiges entlang der Sachsenklemme entsprechend dem Plan von DI Erich Lust vom 4.2.2009 zu G.Z. 7628A (Länge rund 100m).
– Zweckmäßige Einbindung der Ausfahrt Sachensenklemme in die Franz Mair-Straße bzw. Erzherzog Carl-Straße unter gleichzeitiger Sicherstellung von ausreichenden Stellplätzen für die Bewohner sowie Gewerbebetriebe.
– Weitere notwendige Baumaßnahmen zwischen L6 und Sachsenklemme, wie insb. Markierungen und Verkehrsinseln. Ausgangspunkt der Planungen zu diesem Punkt ist die Plandarstellung von DI Erich Lust vom 4.2.2009 zu G.Z. 7628A.
– Herstellung von zwei neuen, dem derzeitigen technischen Stand entsprechenden, Fahrstreifen im gesamten Bereich Sachsenklemme (von der Ausfahrt der Liegenschaft von Schwarz LiegenschaftsverwertungsgesmbH bis zur L6). Dies umfasst alle notwendigen Arbeiten zur Errichtung einer dauerhaften, für Pkw und Lkw ausreichend geeigneten Fahrbahn (evtl. Untergrund erneuern usw.).
Die konkrete Ausgestaltung ist von beiden Vertragspartnern einvernehmlich festzulegen. Demnach ist jedenfalls vor Auftragsvergabe die Zustimmung der Stadtgemeinde zum gewählten Professionisten sowie zur Gestaltung erforderlich. Dies betrifft jedoch nicht den Gehsteig, da dieser entsprechend dem Plan von DI Erich Lust vom 4.2.2009 herzustellen ist. Bei dem Fahrbahnbelag der Sachsenklemme ist jedenfalls jene Variante zu wählen, die eine möglichst lange Haltbarkeit trotz Lkw-Verkehr (Zufahrt der Lieferanten) gewährleistet.
Obgenannte Verpflichtungen gelten nur bei Verwertung der Liegenschaft zur Errichtung von Unternehmen für zentrumsrelevante Waren bzw. Dienstleistungen. Darunter fallen jedenfalls alle Unternehmen, welche eine besondere Relevanz für die Bevölkerung von Deutsch-Wagram aufweisen (dazu zählt jede Form der Nahversorgung sowie Supermarkt, Baumarkt, Drogerie, Handel mit Kleidung, usw.).
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Jegliche Änderungen bedürfen demnach der Schriftform sowie der Genehmigung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram.
Deutsch-Wagram,