Zur Teilnahme an der Europawahl am 25. Mai 2014 sind Sie berechtigt, wenn Sie
- am 25. Mai 2014 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben;
- am Stichtag (11. März 2014) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer österreichischen Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben (in diesem Fallerfolgt eine automatische Eintragung in das für die Europawahl erstellte Wählerverzeichnis) und in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
- als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher – allenfalls im Weg eines Berichtigungsverfahrens – bis zum 10. April 2014 auf Antrag in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen wurden.
- EU-Bürgerin oder EU-Bürger mit einem Hauptwohnsitz in Österreich sind, bei derHauptwohnsitz-Gemeinde am Stichtag in die Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben.
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können? Hierfür benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
- am Wahltag in jedem Wahllokal,
- am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)oder
- sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.
Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eineWahlkarte (ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragungin die Europa-Wählerevidenz auf).
Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
- Beginnend mit 27. Februar 2014 (dem Tag der Wahlausschreibung),
- bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind.
- Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarteauch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat,Konsulat) anfordern.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragtwerden? Schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske):
- bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 21. Mai 2014);
- bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 23. Mai 2014, 12.00 Uhr), wenneine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vomAntragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
Mündlich (nicht telefonisch):
- bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 23. Mai 2014, 12.00 Uhr).
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:
- idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis)
Bei einer schriftlichen Antragstellung durch Glaubhaftmachung Ihrer Identität:
- Angabe der Passnummer
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde
Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signaturbenötigen Sie keine weiteren Dokumente.
Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein? Wahlkarten können voraussichtlich ab 29. April 2014 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden. Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse– auch im Ausland) ersucht werden.
Bitte beachten Sie:
- Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde (Auslandsösterreicherinnenund Auslandsösterreicher bei der Gemeinde, in deren Europa-WählerevidenzSie eingetragen sind) rechtzeitig!
- Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer WahlkarteIhre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
- Eine Beantragung der Wahlkarte ist keinesfalls im Bundesministerium für Inneres möglich!
Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde,in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 25. Mai 2014 Ihre Stimme abgeben.
Weitere Informationen: https://www.wahlkartenantrag.at/