In der Gemeinderatssitzung vom 27.01.09 hat Quirgst sein undemokratisches Verhalten fortgesetzt. Nachdem !wir den Antrag gestellt haben, dass der MOBIKI weiter im Betrieb bleibt hat Quirgst diesen Antrag wiederum für ungültig erklärt. !wir haben ihn auf folgenden Paragraphen der Niederösterreichischen Gemeindeordnung hingewiesen:
§ 22 Absatz 1:
Jedes Mitglied des Gemeinderates hat insbesonders das Recht, bei den Sitzungen des Gemeinderates zu den Verhandlungsgegenständen das Wort zu ergreifen, Anfragen und Anträge zu stellen, sowie das Stimmrecht auszuüben.
als Ergänzung führt die Gemeindeordnung noch folgendes an:
Ein Ausschluß, einen Antrag zu stellen bzw. das Stimmrecht auszuüben, kommt nicht in Betracht.
Obwohl !wir Bürgermeister Quirgst auf diesen Umstand hingewiesen haben, setzte er sich über die NÖ Gemeindeordnung hinweg und erklärte den Antrag als unzulässig. Dies steht ihm nicht zu!
Im nichtöffentlichen Teil setzte er dieses Verhalten fort. Anträge von Mitarbeitern wurden mit der Begründung „es gibt kein Budget“ als ungültig erklärt und nicht zur Abstimmung gebracht. Auch als der Antrag ergänzt wurde um den Satz dass der Beschluss erst wirksam wird wenn ein Budget beschlossen ist reagierte Quirgst knapp und ungesetzlich. „Ich erkläre ihn trotzdem als unzulässig „, und dann beendete er die Sitzung.
!wir werden eine Aufsichtsbeschwerde an die BH Gänserndorf senden sowie Kontakt mit dem Büro des Landeshauptmannes aufnehmen. Wenn Österreich (also auch Niederösterreich und erst recht Deutsch-Wagram) eine Demokratie ist, haben Bürgermeister die sich über Gesetze hinwegsetzen hier nichts verloren. Stalinismus darf nicht in Deutsch-Wagram regieren.