!wir lehnen explizit eine nachträgliche Übernahme von überhöhten Kosten ab!
Zur Sache: Zuerst wurde unter Umgehung des zuständigen Gremiums (des Gemeinderates) eine Ausschreibung erstellt und dem Gemeinderat vorenthalten. Dass diese Ausschreibung äußerst mangelhaft war, ist infolge der verabsäumten Diskussion im Gemeinderat nicht weiter verwunderlich. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass das Ergebnis nicht entspricht . Während im Stadtmarketingprojekt – starke Impulse um mehr Kundenfrequenz zu schaffen – gefordert werden, sind aufgrund mangelhaften Ausschreibungsunterlagen die dafür nötigen Flächen reduziert worden, womit eine Zentrumsbelebung mit den Planungsergebnissen nicht erreicht werden kann. Der Bürgermeister der hier nicht nur seine Kompetenzen bei weitem überschritten hat, sondern auch allein für das Scheitern des Projekts verantwortlich ist, soll nun im Nachhinein durch den Antrag der VP „Honorarzahlungen“ (Aufwandsentschädigungen für die Planer in der Höhe von 72.000,- Euro sowie 16.800 Euro für die Fachjury) vom vorsätzlichen Amtsmissbrauch geheilt werden.
Detail am Rande: Auf Nachfrage in der Sitzung wann denn die Honorarzahlungen im Ausschuss/Stadtrat behandelt worden sind, erhielten wir die Antwort: „… dies sei nicht relevant!“ ? Fakt ist, die fertigen Planungsentwürfe wurden am 29. Mai 2013 präsentiert wurde, die Behandlung der Honorarzahlungen erfolgte dann am 3. bzw. 12. Juni 2013. Nach wiederholtem Nachfragen, gab der Bürgermeister kleinlaut bei: Ja der Beschluss wurde nachgeholt – also wohl doch relevant …