Mit der Annahme im Gemeiderat gehen zwei Teilparzellen der Sebastian-Kneipp-Gasse in das Eigentum der Stadt über (Im obigen Bild grün gekennzeichnet). Die blauen Teile befinden sich bereits (teilweise seit mehreren Jahren) im Eigentum der Stadtgemeinde. Dieser Teil der Kneippgasse, der großteils als Garten genutzt wird, wurde im Flächenwidmungsplan 1975 für den Bau einer Strasse vorgesehen. Eine Umsetzung war nicht möglich, da zentrale Teile sich bis vor kurzem noch in Privatbesitz befanden.
Gemäß §12 NÖ Bauordnung sind Grundstückseigentümer verpflichtet Straßenflächen dann abzutreten, wenn Grundstücksgrenzen geändert, Einfriedungen hergestellt oder eine Baugenehmigung erteilt wird. (Diese Regelung gilt nicht für Stadträte der ÖVP)