Der Probebetrieb des „Stadtbusses“ kam heute zu einem vorzeitigen Ende. Das Land-NÖ vertritt die Rechtsansicht, dass für den Probebetrieb eine Kraftfahrlinienkonzession notwendig sei. Damit ist eine Fortführung des Probebetriebes in dieser Weise nicht mehr möglich.
Das ändert nichts am Umstand, dass der Probebetrieb ein voller Erfolg war. Es konnte gezeigt werden, dass ein regelmäßiger innerörtlicher Busverkehr möglich ist und von der Bevölkerung angenommen wird. Insbesondere die Rückmeldung, dass ein entsprechender Bedarf gegeben ist, muss die handelnden Politiker auffordern Taten zu setzen.
Um den Vorwürfen des Landes zu entgehen bieten, sich 3 Möglichkeiten.
Variante 1: der Bürgerbus-Verein
Im Probebetrieb hat sich gezeigt, dass 98% der Fahrgäste „Stammkunden“ sind. Ein Kritikpunkt des Landes ist, dass das Verkehrsangebot öffentlich ist und von jedermann genutzt werden kann. Dem kann man entgehen indem man den Bus nur einer geschlossenen Benützergruppe – z.B. Vereinsmitgliedern – zugänglich macht. Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem Erkenntnis (2000/03/0243) festgestellt, dass ein Kraftfahrlinienverkehr nur dann betrieben wird, wenn er für jedermann ohne Einschränkung auf eine bestimmte Benützergruppe zugänglich ist.
Variante 2: die Stadtgemeinde betreibt den Bus kostenlos
Ein anderer Aspekt für das Vorliegen eines Kraftfahrlinienverkehrs laut §1 KfLG ist, dass die „angebotene Personenbeförderung gegen Vergütung durch die beförderte Person oder durch Dritte ausführt“ wird. Wenn also kein Fahrgeld verlangt wird, liegt ebenfalls kein Kraftfahrlinienverkehr vor. Allerdings, darf auch kein Geld von Dritten fließen. Weil aber der Betrieb ohne Zuschuß der öffentlichen Hand nicht finanzierbar ist, müßte die Stadtgemeinde selbst als Betreiber auftreten und die Fahrten kostenlos anbieten. (diese Variante hat z.B. die Gemeinde Traisen für ihren Einkaufsbus gewählt)
Variante 3: Linienkonzession
Die dritte Variante ist natürlich die Linienkonzession. Allerdings ist dann mit deutlich höheren Kosten zu rechnen und damit wird das gesamte Projekt in Frage gestellt.
Fazit
Bei allen Varianten steht im Zentrum der Überlegungen die Finanzierbarkeit. Der Probebetrieb hat gezeigt, dass im Regelbetrieb Kosten von ca. €5.000 pro Monat anfallen. Der Probebetrieb hat weiters gezeigt, dass durch den Fahrscheinverkauf etwa €1.000 pro Monat erzielt werden können und damit eine Kostendeckung von 20% erreicht werden kann. Das ist deutlich höher als bei anderen vergleichbaren VOR Linien, die ein Kostendeckung von 10-15% erreichen.
Die Subvention der Stadtgemeinde, pro Fahrt lag daher im Probebetrieb bei etwa €2 pro Fahrt. In dem von !wir durchgeführten Probebetrieb bei dem kein Fahrgeld verlangt wurde lag unsere „Subvention“ bei lediglich ca. €0,60, da das Fahrgastaufkommen natürlich wesentlich höher war. Zur Unterstützung der Wirtschaftlichkeit können nach Maßgabe der Verfügbarkeit auch ehrenamtliche Bürgerbus-Fahrer eingesetzt werden.
Aus sachlicher Sicht spricht daher alles für die Fortführung des Betriebes in der Variante 2. !wir werden uns daher wie bisher weiter konstruktiv für die Umsetzung dieser Variante einsetzen.