Aufhebung der Verordnung zur Einhebung von Interessentenbeiträgen wg. Änderungen des Landesgesetzes
Novellierung der Gebrauchsabgabenverordnung. (Angeblich war die bisherige nicht gültig, diesbezügliche Unterlagen konnten vom Ausschußvorsitzenden allerdings nicht vorgelegt werden) Die neue Gebrauchsabgabe für Schanigärten soll mit € 30 pro m2 festgelegt werden.
Novellierung der Wasserabgabenverordnung -> Erhöhung der Wassergebühren (dazu Details)
Beschluß gem §15(1)Z7 VRV: Bisher mußten Abweichungen im Rechnungsabschluß die höher waren als öS 10.000 also ca. € 700 begründet werden. die VP will die Grenze auf mindestens € 8.000 verzehnfachen.
Vergabe der Arbeiten für den Tiefbehälter der Wasserversorgung € 534.000