Still und heimlich wurde die Tierkörpersammelstelle in Betrieb genommen. Rund um die Uhr können hier „tierische-Abfälle“ entsorgt werden. Dabei sind folgende Richtlinien zu beachten:
- Es dürfen nur tote Heimtiere, tierische Abfälle aus Haushalten und tote Wildtierkörper, deren Beseitigung im öffentlichen Interesse besonders geboten ist, in die Sammelbehälter eingebracht werden. Eine Einbringung seuchenverdächtiger Tiere ist verboten; in einem solchen Fall ist die Bezirksverwaltungsbehörde sofort zu verständigen. Eine Ablagerung der Materialien an anderer Stelle als in diesen Sammelbehältern ist verboten.
- Der Einwurf von anderen Materialien (wie Plastik, Papier, Restmüll, Metalle, Schutt, …) ist aus Verarbeitungsgründen verboten. Davon ausgenommen sind Säcke auf Stärkebasis, die der hygienischen Verwahrung und Anlieferung der tierischen Materialien zur Sammelstelle dienen. Die Ablagerung anderer Materialien im Bereich der Sammelstelle ist verboten.
- Über eingebrachte tierische Materialien kann kein Beseitigungsnachweis ausgestellt werden. Tierische Materialien, für deren ordnungsmäßige Beseitigung ein Beseitigungsnachweis zu erbringen ist ( landwirtschaftliche Nutztiere, gewerbliche Schlacht- und Fleischverarbeitungsabfälle) dürfen ohne besondere Erlaubnis nicht eingebracht werden.
- Die Sammelstelle ist sauber zu halten.