Jedes Mitglied des Gemeinderates hat […] das Recht, jene Akten einzusehen, auf die sich Verhandlungsgegenstände einer anberaumten Gemeinderatssitzung beziehen. (§22(1) NÖGO)
Klar und unmißverständlich regelt die Niederösterreichische Gemeindeordnung das Akteneinsichtsrecht für Gemeinderäte, sollen sie sich doch umfassend auf die Sitzung des Gemeinderates vorbereiten können. Doch statt zusammenzuarbeiten wählt Bgm Quirgst die Konfrontation und verheimlicht den Gemeinderäten was er eigenmächtig tut. Laut Auskunft des Stadtamtsdirektors gibt es zum Hort und dessen Schließung keinen Akt. Nicht ein einziges Blatt Papier, nicht ein elektronisches Dokument soll es geben? Mehr als unglaubwürdig.