100 Euro Unterstützung für Taferlklassler !!!
Für die Kinder beginnt mit dem ersten Schultag ein neuer Lebensabschnitt, für die Eltern stellt der Schulbeginn in den meisten Fällen eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Deshalb hat das Land Niederösterreich im Jahr 2004 als erstes und einziges Bundesland die „NÖ Schulstarthilfe“ ins Leben gerufen. Familien, die zwei oder mehr Kinder haben, können einen Zuschuss zu den Schulstartkosten in der Höhe von 100 Euro ausbezahlt bekommen.
Anforderungen
Um die NÖ Schulstarthilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Familie mit mindestens zwei Kindern, wovon eines erstmals die 1. Schulstufe besucht, Hauptwohnsitz in Niederösterreich und Staatsbürgerschaft von Österreich oder anderem EU-Land.
Antrags- und empfangsberechtigt ist jenes Familienmitglied, das Bezieher der Familienbeihilfe des Bundes ist. Die Schulstarthilfe wird in der Höhe von 100 Euro auf das vom Antragsteller bekannt gegebene Konto überwiesen. Eine Auszahlung in bar oder mittels Postanweisung ist nicht möglich. Anträge werden zu Schulbeginn über die Direktoren der Volksschulen in den 1. Klassen ausgeteilt und liegen in den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Familienreferat des Amtes der NÖ Landesregierung auf. Das Antragsformular wird von der Wohnsitzgemeinde gesammelt und dann postalisch an das NÖ Familienreferat übermittelt.
Informationen
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und Richtlinien der NÖ Schulstarthilfe unter www.noe.familienpass.at oder bei der NÖ Familienhotline unter 02742/9005-1-9005 (Montag bis Freitag von 7 – 19 Uhr).