Die Gemeinderatssitzung vom 11.2.2021, welche von !wir und SPÖ für die Behandlung wichtiger Themen gefordert wurde, dauerte nur drei Minuten. Leider waren weniger als die erforderliche Anzahl von 2/3 der GemeinderätInnen anwesend. Die Beschlussfähigkeit war nicht gegeben und die wichtigen Themen konnten nicht diskutiert und keine Beschlüsse gefasst werden.
Geforderte Diskussionsthemen:
- Sitzungsführung
- Kompetenzen von Stadträten
- Öffentlicher Autobusverkehr (Haltestellen, Linien, Fahrplan) einschließlich geplanter Maßnahmen (z.B. Lindenhofe)
- Marchfeld Mobil
- Projekt Kassenarzt (Nachfolge Niedermayer)
- Projekt Defibrillatoren
- Pandemieplan
- Dringlichkeitsantrag Baumschutzverordnung Deutsch-Wagram
Anwesenheitsgrad von GemeinderätInnen je Fraktion:
Es sei bei der leider aufgrund diverser entschuldigter Abwesenheiten, insbesondere von kleinkoalitionären schwarz/grün/restblauen Gemeinderatsmandataren, nicht beschlussfähig zustandegekommenen Gemeinderatssitzung -besonders aber den anwesenden Stadträten des sog. „Team Quirgst“, Frau STR U. Mühl-Hittinger, Herr STR Mag. F. Spehn, Herr STR Mag. J. Kozlik sowie Frau VBGM A. Schlederer an dieser Stelle ihr dringliches Interesse zumindest am TOP
KOMPETENZZUWEISUNG DER STADTRÄTE durch BGM F. Quirgst
zuerkannt, allein durch pünktliches Erscheinen zur angesetzten Gemeinderatssitzung öffentlich und protokollmäßig nachgewiesen zu haben!
Mit besten Empfehlungen
Ralf Hachmeister
-Gemeinderat-
Bürgerplattform !wir für Deutsch-Wagram
Wussten Sie, das es gem. Niederösterreichischer Gemeindeordnung § 21 (3) zu den PFLICHTEN DER MITGLIEDER DES GEMEINDERATES gehört, bei Verhinderung der Teilnahme an Gemeinderatssitzungen dieses mit Nennung des VERHINDERUNGSGRUNDES dem Vorsitzenden des Gemeinderates unverzüglich mitzuteilen?
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§ 21
Pflichten der Mitglieder des Gemeinderates
(1) Die allgemeinen Pflichten der Mitglieder des Gemeinderates ergeben sich aus dem in diesem Gesetz vorgesehenen Gelöbnis.
…..
(3) Die Mitglieder des Gemeinderates haben an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen. ……… Ist ein geladenes Mitglied an der Teilnahme verhindert, so hat es dem Bürgermeister den Verhinderungsgrund unverzüglich mitzuteilen.
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!wir wären jedenfalls gespannt auf die plötzlich einseitig gehäuften „Verhinderungsgründe“ der zumeist schwarz/grün/blauen Gemeinderatskolleg*innen im Zusammenhang mit der durch den Vorsitzenden als nicht beschlussfähig wieder geschlossen Gemeinderatssitzung mit den wichtigen Themen vom 11. Februar 2021.
„Keine Zeit“ , „Keine Lust“ , „Im Fernsehen läuft heut a spannendes Filmchen….“ fällt wohl jedenfalls aus wenn man sich an das gegebene Gelöbnis auf die Verfassung der Republik Österreich erinnert und das durch die Bürger*innen der Stadt erteilte Mandat ernsthaft und glaubwürdig vertreten möchte!
Mit besten Empfehlungen
Ralf Hachmeister
-Gemeinderat-
Bürgerplattform !wir für Deutsch-Wagram