Der Fächenwidmungsplan und der Bebauungsplan sind die beiden Werkzeuge für die Ausgestaltung der Zukunft unserer Stadt. Der Flächenwidmungsplan gibt vor, ob eine Fläche z.B. Grünland, Wohngebiet oder Betriebsgebiet sein soll. Der Bebauungsplan regelt wie, also ob Hochhaus oder Einfamilienhaus, gebaut werden darf.
Leider vermissen !wir die Weitsicht und Konzepte bei den aktuellen Umwidmungen, welche die ÖVP beschließen wird. Anbei zwei Beispiele von Anlasswidmungen ohne Gesamtkonzept.
Bockfließer Straße: im Jahr 2013 wurde bei den an die Bockfließer Straße angrenzenden Wohngebieten die „geschlossene“ Bauweise wenig durchdacht vorgeschrieben. Jetzt wird diese Vorgabe für den Einzelfall eines Bauträgers wieder aufgehoben. Bemerkenswert: der Bauträger errichtete die Wohnhäuser bereits und nun wird im Nachhinein von der ÖVP der Bebauungsplan angepasst.
Bahnhofsplatz: Leider ist bei den Umwidmungen kein Konzept für den Bahnhofsplatz mitgedacht. Die Gelegenheit den Platz vor dem Bahnhof Charakter zu geben, die Straßenengstelle zu beseitigen, oder eine Lösung für den engen Fußgängerdurchgang zu finden, bleibt ungenutzt. Bemerkenswert: Umwidmungen müssen nach dem Gesetz dem allgemeinen Bedarf der Stadt entsprechen und nicht den Einzelbedürfnissen eines Grundstückseigners.
Unterstützen Sie !wir damit, !wir im Gemeinderat zukunftssichere Konzepte und Widmungen einfordern können.
Ergänzung: unser Antrag, die Widmung gesamtheitlich für den Bahnhofsplatz und die umliegenden Betriebsgebiete zu gestalten, wurde von der ÖVP in der Gemeinderats vom 9.7.2020 abgelehnt.