Im ersten Schritt muss ein Bescheid der NÖ Landesregierung über die Auflösung des Gemeinderates ergehen. Höchstwahrscheinlich wird dies im April, nach der nächsten Landtagssitzung erfolgen. Der Bürgermeister muss die Auflösung an der Amtstafel öffentlich kundmachen.
Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Auflösungsbescheides – also im Juni – hat die Landesregierung die Neuwahl des Gemeinderates so auszuschreiben, dass die Wahl des neuen Gemeinderates innerhalb von sechs Monaten – also September oder Oktober – nach der Auflösung stattfinden kann.
Wenn innerhalb von zwölf Monaten vor den allgemeinen Gemeinderatswahlen eine Neuwahl stattfindet, so gilt sie als allgemeine Gemeinderatswahl, die daher in der betroffenen Gemeinde unterbleibt. Das heisst, keine Mehrkosten für die Gemeinde da im April 2010 nicht mehr gewählt wird.
Der im Zeitpunkt der Auflösung des Gemeinderates im Amt befindliche Bürgermeister bleibt bis zur Angelobung des neugewählten Bürgermeisters zur Besorgung aller unaufschiebbaren Geschäfte der Gemeinde weiterhin im Amt. Er bezieht weiterhin sein volles Gehalt.
Vizebürgermeister und StadträtInnen bleiben ebenfalls bestehen. Der Stadtrat kann seine eigenen Funktionen nicht mehr wahrnehmen. Der Stadtrat hat jetzt ein Anhörungsrecht in allen Angelegenheiten, die sonst dem Gemeinderat zustehen. Das heisst in allen Angelegenheiten die normalerweise dem Gemeinderat zustehen, hat der Stadtrat jetzt ein Recht zur Stellungnahme. Jedoch werden im Stadtrat keine Beschlüsse gefasst. Die Bezüge werden weiterhin ausgezahlt. Die Aufsichtsbehörde ist die Landesregierung.
Da sehr wichtige Entscheidungen bezüglich Projekte anstehen hoffen !wir, dass die Landesregierung die Neuwahl so schnell wie möglich ansetzt um danach die Gemeinde wieder handlungsfähig zu machen. Weiters gehen !wir davon aus, dass ab der Auflösung des Gemeinderates seitens der Landesregierung die Entgelte für die Gemeinderatsmandatare wegfallen.