Bestellung erfolgte in geheimer Sitzung OHNE AUSSCHREIBUNG und OHNE dem Gemeinderat Rede und Antwort zu stehen. Diesbezügliche Anträge wurden von der ÖVP niedergestimmt. Das war deshalb möglich, da das Gesetz eine Ausschreibung nur dann zwingend vorsieht, wenn die Stelle extern besetzt wird. Das ist kein Zufall. Auf diese Weise kann der Bürgermeister seine Machtbasis – wie schon bei der Bestellung seines Neffen zum Stadtrat – weiter ausbauen.