Quirgst professionalisiert zumindest diesen Bereich.
Das Gesetz sieht vor, dass den Stadt- und Gemeinderäten zu den Verhandlungsgegenständen der Gemeinderatssitzung ALLE Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Und zwar ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Sitzung.
Bgm Quirgst hat aber Angst vor anderen Argumenten, deshalb versucht er mit ALLEN Mitteln zu verhindern, dass eine Diskussion auf fachlichen Grundsätzen stattfindet. Daher gibt e…s keine Unterlagen oder bestenfalls Fragmente. Das gibt ihm die Möglichkeit in einer Sitzung willkürlich Dinge aus dem Hut zu zaubern, von denen kein anderer weiß.
Wer sich wundert, dass die Sitzungen, die früher üblicherweise am Donnerstag stattgefunden haben plötzlich vorwiegend am Dienstag stattfinden – hier ist die ERKLÄRUNG:
Die Frist zur Einladung einer Sitzung beträgt 5 Tage. Wenn die Sitzung am Dienstag stattfindet also am Donnerstag davor. Quirgst lässt die Einladungen erst Donnerstag gegen Dienstschluss verschicken. Damit fällt der Donnerstag als Tag zum Aktenstudium aus. Freitag ist Frühschluss am Amt. Samstag und Sonntag ist geschlossen. Also bleiben nur mehr der Montag und der Tag an dem die Sitzung stattfindet übrig um sich mit der Materie vertraut zu machen.
Sicherheitshalber werden die Termine nicht im Vorhinein fixiert, denn sonst könnten sich die berufstätigen Gemeinderäte rechtzeitig freinehmen um sich die Akten anzusehen.
Und zu guter Letzt verzichtet Quirgst bis auf wenige Ausnahmen auf die Führung von Akten ganz. Denn wenn keine Akten geführt werden, dann kann ein Gemeinderat auch keine Akteneinsicht nehmen und müßte mühselig jedes einzelne Schriftstück anfordern, von dem er glaubt, dass es existieren müsste. Nur dann wenn er den Beweis erbringen kann, dass ein solches Schriftstück auch existiert, wird es ihm nach längerem Hinhaltekampf mit dem militärisch geschulten Stadtamtsdirektor vorgelegt. Doch das funktioniert verständlicherweise nur bei Schriftstücken, deren Existenz bewiesen werden kann. Alle anderen Schriftstücke entzieht Quirgst den anderen Gemeinderäten.