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Wagramer Bausünden …

Posted on Jänner 30, 2014 by Daniela Böckl

mauer…oder wer ist der Nächste?

Stell Dir vor Dein Nachbar baut ein Haus und plötzlich hast Du direkt am Zaun, an der Südseite Deines Grundstücks eine 12 Meter hohe und 60 Meter breite Mauer. Die Sonne ist weg. Das kann nicht wahr sein? Doch es ist real. Das passiert anderswo? Nein, es geschieht hier mitten in Deutsch-Wagram.

Warum geht das eigentlich? Weil der Bebauungsplan, wenn man ihn ordentlich strapaziert, einen solchen Bau zuläßt. Weil ein überforderter Bürgermeister Angst vor seinen Parteikollegen in St.Pölten hat und sich nicht traut der Wohnbaugesellschaft Paroli zu bieten. Weil 15 ÖVP Gemeinderäte statt selber zu denken sich lieber zurücklehnen und ungefragt alles beschliessen was ihnen ihr Bürgermeister vorlegt. Pardon 14: denn zumindest ein VP-Gemeinderat hat die Reißleine gezogen und ist aus dem unwürdigen Spiel ausgestiegen. Doch der Reihe nach:

Der ursprüngliche Bebauungsplan von Wagram stammt aus den 70er Jahren. Damals hat man die zulässige Bebauungsweise noch in Etagen festgelegt: Bauklasse I war noch eine Etage mit einer Gebäudehöhe von maximal 5 Metern. Bauklasse II waren zwei Etagen mit einer Gebäudehöhe von 5-8 Metern usw. Doch findige Bauherren haben Möglichkeiten gefunden zwei Etagen mehr zu bauen, mit viel Geschick und Ausnützung aller Spielräume. Dem könnte man entgegenwirken, indem man den Bebauungspan anpasst. Doch das weiß die VP seit Jahren zu verhindern. Es stört sie  nicht weiter, dass dabei das Ortsbild unter die Räder kommt und den Nachbarn die Sonne entzogen wird.

Die hintere Bebauungsgrenze fehlt

Noch problematischer ist das Fehlen der hinteren Bebauungsgrenze in den Gebieten der geschlossenen Bebauung. Im geschilderten Fall macht sich das besonders bemerkbar, denn das läßt die Möglichkeit offen quer durch den Block und die Gärten zu bauen und direkt an die Grundstücksgrenze eine mehrstöckige Mauer zu setzen. Man könnte das fast schon als kriminell bezeichnen.

Hinzu kommt, dass der Bürgermeister nicht seine Möglichkeiten als Baubehörde ausschöpft. Denn auch dort gibt es noch einen Spielraum. Doch dazu fehlt ihm offensichtlich der Mumm. Augen zu und durch ist die Devise. Denn wie läßt sich am meisten Geld machen? Indem man in eine kleine Baulücke möglichst viel Haus baut. Das bringt zwar nicht viel Lebensqualität, dafür umso mehr Kohle. Und die Leidtragenden sind ohnehin andere. Und solange man über eine absolute Mehrheit verfügt kann man eh machen was man will, oder?

2 thoughts on “Wagramer Bausünden …”

  1. JPS sagt:
    Feber 10, 2014 um 12:24 pm Uhr

    Lieber Peter (als für den Inhalt Verantwortlicher),
    werte !wir für Deutsch Wagram,

    es ist ja rührend, dass Ihr nun die Machtlosigkeit der direkt betroffenen Anrainer dieses architektonischen Meisterwerkes in den Blickpunkt stellt. Jetzt, fast dreieinhalb Jahre nach Erteilung der baubehördlichen Bewilligung und nach Fertigstellung des Rohbaus.

    Zu der Zeit, als das Projekt geplant, und danach, als es zur Genehmigung eingereicht wurde, hat sich niemand um die Anliegen der Grundstücksnachbarn gekümmert. Weder die „!wir4dw“, die damals scheinbar kein Problem mit der hinteren Bebauungsgrenze gesehen hat, noch der Bürgermeister, der ausschließlich die Verwirklichung eines weiteren Prestigeprojektes im Sinn hatte und für ein persönliches Gespräch zum gegenständlichen Projekt nicht zu haben war. Ihr liegt falsch, wenn Ihr meint, der Bürgermeister hätte irgendeinen Grund gehabt, seine Möglichkeiten als Baubehörde erster Instanz nicht im Sinne einer möglichst großzügigen (man könnte auch sagen: überdehnten) Auslegung der baurechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.

    Auf einen sachlichen Fehler im Artikel möchte ich auch hinweisen: der Bebauungsplan legt hier die Bauklasse II, III fest, somit eine Gebäudehöhe von bis zu 11 m (als (gedachte) Traufenhöhe).

    Den Grundstücksnachbarn hilft Euer Artikel nichts mehr, aber vielleicht könnt Ihr Euer Augenmerk nun darauf richten, dass bei diesem Bauvorhaben zumindest der genehmigte Plan sowie die Auflagen im Genehmigungsbescheid auf Punkt und Beistrich eingehalten werden.

    Mit den besten Grüßen aus dem nun schattigeren Garten
    Josef Schlederer

    Antworten
  2. Avatar photo Peter Lauppert sagt:
    Feber 10, 2014 um 10:04 pm Uhr

    Lieber Joe,

    wir setzen uns seit vielen Jahren für die Überarbeitung des Bebauungsplanes ein. Wir haben unsere Standpunkte bei jeder Gelegenheit insbesondere bei den Beschlussfassungen zum Bebauungsplan im Gemeinderat und der Erstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes kundgetan und dabei immer wieder für eine Änderung der Bebauungsbestimmungen geworben. Das ist ausnahmslos am Widerstand der VP gescheitert.

    In jenen Fällen, in denen sich Anrainer an uns gewandt haben, haben wir immer direkte Hilfestellung geleistet. Teilweise war es sogar möglich aus der Oppositionsrolle Milderungen zu erwirken. Letztlich ist unsere Hauptaufgabe als Opposition das Aufzeigen von Fehlentwicklungen. Und das werden wir weiterhin tun, auch wenn es DIr im konkreten nicht mehr hilft. Aber vielleicht hilft es anderen, denn das was hier passiert ist, kann jederzeit wieder passieren. Wir halten das für grundfalsch und werden uns daher weiterhin für eine Änderung des Bebauungsplanes einsetzten. Ich lade DIch herzlich ein dabei mitzuhelfen.

    Dass der Bürgermeister keine Möglichkeit hat dem entgegenzuwirken ist aber grundfalsch. Er hat sogar mehrere Möglichkeiten. Das beginnt bei den informellen Gesprächen zu Beginn eines Bauprojektes. Es ist üblich, dass sich ein Bauwerber bei einem solchen Vorhaben mit dem Bürgermeister abspricht. Denn kein Bauwerber hat Interesse daran seine Planungen im Nachhinein umzuwerfen. Das sind Mehrkosten die man zu vermeiden sucht. Solche Gespräche hat es wie wir im Nachhinein erfahren haben auch gegeben. Doch ist Fritz nicht annähernd in der Lage mit einer solchen Situation umzugehen. Einerseits begreift er nicht das Ausmaß, andererseits denkt er nicht in Möglichkeiten und kann daher keine Alternativen entwickeln.

    Kleines Beispiel dazu: Ich habe auch in der letzten Gemeinderatssitzung am 28. Jänner wieder das Thema der hinteren Bebauungsgrenze anhand dieses Beispieles in die Diskussion gebracht, worauf hin der Bürgermeister allen Ernstes behauptet hat – ich zitiere wörtlich: „es gab dort eine Altbebauung, die ähnlich ausgesehen hat wie diese, es ist etwas länger geworden, das stimmt, aber es war auch vorher eine extrem lange und hohe Mauer entlang der Grundstücksgrenze, ich kenne sogar einen Anrainer der gemeint hat: die neue Mauer, ist er froh wenn die kommt, denn die wird wesentlich schöner sein als die alte, denn dort ist der Verputz hinuntergefallen“. Von jemandem der solches verbreitet, kann man natürlich nicht erwarten, dass er mit einem Bauträger ein vernünftiges Gespräch führen kann.

    Wenn das Projekt eingereicht wird ist es der Bürgermeister in erster Instanz ganz alleine, der beurteilt ob ein geplantes Gebäude dem Bebauungsplan entspricht oder nicht. Gerade im vorliegenden Fall hatte Fritz genügend Möglichkeiten: Nach §56 (1) NÖ Bauordnung hat sich das Bauwerk „harmonisch in seine Umgebung einzufügen“, was hier definitiv nicht der Fall ist.

    Was die Einhaltung des Genehmigungsbescheides anlangt: Dazu gibt uns die Gemeindeordnung keine Handhabe. Der Prüfungsausschuss prüft lediglich die finanzielle Gebarung der Gemeinde. Ich kenne den Bescheid offiziell gar nicht und Fritz würde mir auch sicherlich die Einsicht verweigern. Da hast Du als Anrainer wesentlich mehr Möglichkeiten. Aber auch hier können wir im Rahmen unserer Möglichkeiten beratend zur Seite stehen.

    Liebe Grüße
    Peter

    PS: zur Gebäudehöhe: Traufenhöhe bei Bauklasse III ist 11m, aber die Überbauung ist bis 14m möglich. Ein weiteres Problem der bestehenden Bebauungsbestimmungen.

    Antworten

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