AB 15. Juni 2012 werden alle Kindermiteintragungen ungültig!
Jedes Kind benötigt ab 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen eigenen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt ab dem 15.06.2012 nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig sein sollte.
Auf Familien kommen damit erhebliche Mehrkosten zu. Für einen Reisepass belaufen sich die Kosten ohne Fotos auf:
- der erste Pass ist bis zum Alter von 2 Jahren kostenlos und hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.
- mit 2 Jahren kostet der Pass dann 30 Euro mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren
- nach Ablauf benötigt man mit 7 Jahren den nächsten Pass (nochmals 30 Euro für 5 Jahre)
- mit 12 Jahren sind es dann die vollen 75,90 Euro für 10 Jahre (Achtung: wenn man in diesem Alter mit einem Personalausweis das Auslangen findet, dann empfiehlt sich dieser um 26,30)
Bei einer Familie mit 3 Kindern sind das Mehrkosten von über 400 Euro. Der Landeshauptmann schaltet diese Information derzeit in ganzseitigen Anzeigen und gibt an, dass die EU das notwendig macht. Das ist jedoch nicht ganz richtig, denn einerseits wurde diese Regelung von den nationalen Vertretern beschlossen und zweitens obliegt die Festsetzung der Gebühren den einzelnen Mitgliedsländern.
Weitere Informationen: http://www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Persoenliche-Ausweise-Dokumente/Reisepass/RP-Jedes_Kind_braucht_eigenen_Reisepass.html