Dringlichkeitsantrag
von Gemeinderätin Claudia Lauppert
gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung 1973
auf Behandlung des Antrages betreffend
„Sicherheit unserer Kinder auf den Spielplätzen Kreuzwiese und Sahulkapark“
in der heutigen Gemeinderatssitzung
Begründung:
Am 22. März 2007 – also vor fast genau einem Jahr – habe ich in der Gemeinderatssitzung folgenden Dringlichkeitsantrag eingebracht:
Beide von mir angeführten Kinderspielplätze liegen direkt an relativ stark befahrenen Strassen. Sowohl im Sahulkapark als auch auf der Kreuzwiese gibt es keine Sicherung welche besonders Kleinkinder davon abhält auf die Strasse zu laufen. Vor allem Eltern von Kindern zwischen ein und drei Jahren dürfen ihre Kinder keine Minute aus den Augen lassen, da die Gefahr besteht, daß die Kinder in einem unbeaufsichtigten Moment auf die Strasse laufen und von einem Auto erfasst werden.
Aus diesen Gründen wird beantragt der Gemeinderat wolle beschließen:
I. Schnellstmöglich beim Spielplatz Kreuzwiese in den bestehenden Zaun auch die dazugehörigen Tore einbauen zu lassen.
II. Schnellstmöglich beim Spielplatz Sahulkapark auf den beiden Wegen im Kleinkinderbereich die direkt zur Strasse führen jeweils ein Gartentor installieren zu lassen.
Die Dringlichkeit ist dadurch gegeben, daß durch die jetzt beginnende wärmere Jahreszeit die Kinderspielplätze wieder vermehrt genutzt werden und dadurch die Gefahr eines Unfalles besteht.
Vor einem Jahr wurde dieser Antrag auf Anraten von Frau Vizebürgermeister Enzinger ihren Ausschuss zugewiesen. Obwohl im Ausschuss einstimmig die Montage der Gartentore beschlossen wurde – sogar mit dem Vermerk „Gefahr in Verzug“, d.h. die Gemeinde muß sofort tätig werden – ist bis zum heutigen Tag nichts geschehen.
Beschluß:
Der Gemeinderat ermahnt den Bürgermeister und die zuständige Stadträtin und erteilt dem Bürgermeister die Weisung unverzüglich die Umsetzung der im Ausschuß beschlossenen Maßnahmen sicherzustellen.
Ich ersuche um Annahme meines Antrages.