Bei den von uns gestern gestellten Dringlichkeitsantrag über „Sicherheit unserer Kinder auf den Spielplätzen“ überschritt Bürgermeister Quirgst eindeutig seine Kompetenz. Ihm persönlich mißfiel die Formulierung „der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister die Weisung“. Er echauffierte sich darüber und wollte den Antrag wieder dem Ausschuss zuweisen ohne darüber zu diskutieren. STR Ewald hielt ihm daraufhin die Gemeindeordnung unter die Nase in der eindeutig geregelt wird, dass bei einem eingebrachten Dringlichkeitsantrag zuerst über die Dringlichkeit abgestimmt werden muss und danach bei der darauffolgenden Diskussion kann jeder Gemeinderat seine Einwendungen machen.
Die Dringlichkeit wurde dem Antrag übrigens mit den Stimmen der SP und Vizebürgermeisterin Enzinger erteilt jedoch kam es zu keiner Behandlung mehr da ja Bürgermeister Quirgst wie berichtet die Sitzung abbrach.
Nun noch eine Belehrung an den Bürgermeister. Zu der Aussage „Der Gemeinderat kann dem Bürgermeister keine Weisung erteilen“ – in der NÖ Gemeindeordnung als Ergänzung zu § 32 wird das Bundesverfassungsgesetz wie folgt zitiert:
Nach Art. 118 Abs. 5 B-VG sind der Bürgermeister, die Mitglieder des Stadtrates und allenfalls bestellte andere Organe der Gemeinde für die Erfüllung ihrer dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zugehörigen Aufgaben dem Gemeinderat verantwortlich. Der Gemeinderat ist damit in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde (auch) ein den übrigen Gemeindeorganen vorgesetzes Organ; diese sind daher insoweit dem Gemeinderat gegenüber weisungsgebunden.
!wir finden die Art und Weise wie sich Bürgermeister Quirgst über bestehende Gesetze hinwegsetzt ungeheuerlich. Bei seiner Antrittsrede deklarierte er sich als „Diener der Gemeinde“! Mittlerweile scheint er seiner Ansicht nach zum Herrscher aufgestiegen zu sein. Eine traurige Entwicklung die leider immer wieder zu beobachten ist sobald Menschen einen wichtigen Posten bekommen.