Skip to content
- Aufhebung der Verordnung zur Einhebung von Interessentenbeiträgen wg. Änderungen des Landesgesetzes
- Novellierung der Gebrauchsabgabenverordnung. (Angeblich war die bisherige nicht gültig, diesbezügliche Unterlagen konnten vom Ausschußvorsitzenden allerdings nicht vorgelegt werden) Die neue Gebrauchsabgabe für Schanigärten soll mit € 30 pro m2 festgelegt werden.
- Novellierung der Wasserabgabenverordnung -> Erhöhung der Wassergebühren (dazu Details)
- Beschluß gem §15(1)Z7 VRV: Bisher mußten Abweichungen im Rechnungsabschluß die höher waren als öS 10.000 also ca. € 700 begründet werden. die VP will die Grenze auf mindestens € 8.000 verzehnfachen.
- Vergabe der Arbeiten für den Tiefbehälter der Wasserversorgung € 534.000