Auf Seite 3 der Gemeindezeitung schreibt Vizebürgermeisterin Andrea Schlederer bewusst die Unwahrheit. In der Redaktionssitzung haben !wir sie aufgefordert die entsprechenden Passagen richtigzustellen. Doch Schlederer hat auf den unrichtigen Behauptungen beharrt.
Zu den markierten Textpassagen daher folgende Richtigstellung:
* Schlederer behauptet: „werden Kinder von entsprechend qualifizierten Personen betreut.“ Richtig ist: Aufgrund der mangelhaften Planung gibt es bis zum heutigen Tag – namentlich – immer noch kein Personal, welches ab Herbst die schulische Nachmittagsbetreuung ausüben wird.
* Schlederer behauptet: „es wird sich kein Unterschied zu Hortbetreuung ergeben.“ Richtig ist: Im Hort hat jede Gruppe sowohl eine ausgebildete Erzieherin als auch eine Hilfskraft zur Verfügung und bietet damit mehr Qualität, während in der schulischen Nachmittagsbetreuung nur eine Person pro Gruppe zur Verfügung steht, die nicht notwendigerweise die gleiche Qualifikation aufweist.
* Schlederer behauptet: „eine Parallelführung des Horts würde den Verlust von Fördermitteln des Landes bedeuten.“ Richtig ist: Horte dürfen nicht zugunsten einer neuen schulischen Nachmittagsbetreuung aufgelöst werden. (Förderrichtlinien)
Nochmals müssen !wir festhalten, dass !wir nicht grundsätzlich gegen die schulische Nachmittagsbetreuung sind, doch sollte man die Eltern ehrlich über Vor- und Nachteile informieren. Die Einführung der schulischen Nachmittagsbetreuung bedeutet nicht, dass die Horte geschlossen werden muessen.