Dringlichkeitsantrag
von den unterzeichneten GemeinderätInnen
Daniela Böckl, Sonja Rappl und Claudia Lauppert
gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung 1973
auf Behandlung des Antrages betreffend
„Auflösung des Gemeinderates lt. § 20 Abs. 2″
in der Gemeinderatssitzung vom 31. März 2009.
Wir ersuchen die anwesenden Gemeinderäte/Innen durch ihre Zustimmung diesen Antrag auf die Tagesordnung des heutigen Gemeinderats zu setzen.
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen, den Gemeinderat lt. § 20 Abs.2 welcher lautet – Der Gemeinderat kann jederzeit innerhalb der Wahlperiode seine Auflösung beschließen. Zur Gültigkeit eines solchen Beschlusses ist die Zustimmung von mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder erforderlich. Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 94 – aufzulösen und den Bürgermeister die Weisung zu erteilen alle notwendigen Schritte zu einer vorzeitigen Wahl einzuleiten.
Begründung:
Auf die Stadtgemeinde Deutsch-Wagram kommen in den nächsten Jahren sehr wichtige Projekte zu. Dazu zählen ORG – Neubau, Wasserbrunnen – Neubau, Raststation, S8, sowie ein weiterer Kindergartenneubau. Durch die fehlende Planung und die verabsäumte, zeitgerechte finanzielle Absicherung sind bereits jetzt die laufenden Projekte in Gefahr. Sowohl beim ORG als auch beim Wasserbrunnen ist die Finanzierung nicht gesichert. Auch beim laufenden Strassenbau wurde bereits letztes Jahr der Kredit vom Land nicht genehmigt.
Obwohl von unserer Seite immer wieder darauf gedrängt wurde einen Finanzierungsplan für diese Projekte zu erarbeiten, fand dieser Wunsch bei den Verantwortlichen kein Gehör.
Die fehlenden Informationen und die mangelnde Bereitschaft an der Arbeitsweise etwas zu ändern hat dazu geführt, dass in Deutsch-Wagram seit geraumer Zeit Stillstand herrscht.
Um die Umsetzung der anstehenden – für Deutsch-Wagram wichtigen – Projekte zu gewährleisten, sehen !wir als einzige verbleibende Möglichkeit den Gemeinderat aufzulösen und damit Neuwahlen herbeizurufen.
!wir sind davon überzeugt, dass der Stillstand in Deutsch-Wagram nur aufgehoben werden kann wenn die Führung wechselt.Wie sich in den letzten vier Jahren gezeigt hat ist es wichtig, dass die Person welche das Bürgermeisteramt bekleidet Erfahrung im Management hat und über Finanzen, Controlling und Mitarbeiterführung Bescheid wissen muss. Was passiert wenn dies nicht der Fall ist sieht man jetzt.
Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ist dadurch gegeben, dass bei weiterem Hinauszögern von einem Führungswechsel wichtige Projekte in Gefahr sind.
Wir ersuchen um Annahme des Antrages
Deutsch-Wagram, 28.02.2009